Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Soweit die Besonderen Bedingungen für Serviceverträge, Standardsoftware bzw. für Individualsoftware oder/und für Software-Lizenzbedingungen keine abweichenden Regeln beinhalten, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma CRUISEHOST Solutions UG (haftungsbeschränkt) (nachstehend CRUISEHOST genannt), gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen derselben und ihrer Rechtsnachfolger und/oder nach Fusion mit anderen Unternehmen im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Insofern sind die Geschäftsbedingungen von CRUISEHOST (nebst den Besonderen Bedingungen) stets Grundlage für ihr Tätigwerden. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von CRUISEHOST gelten diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Version, welche im Internet unter der Adresse www.CRUISEHOST.net/agb abgerufen werden kann. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt CRUISEHOST grundsätzlich nicht an. Auch Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn und soweit sie durch CRUISEHOST schriftlich anerkannt werden.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Im Einzelfall bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Kunden durch die Geschäftsführung von CRUISEHOST.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Aufstellung von Hardware: Auspacken und Aufstellen der Hardware, Anschließen an das Stromnetz beim Kunden und Durchführen eines Gerätetests.
Bereitschaftszeit: Zeiten, in denen CRUISEHOST (Fehler-) Meldungen entgegennimmt (üblicherweise die Geschäftszeiten von CRUISEHOST).
Datensicherung: Ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT- Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Software, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.
Datenverlust: Verlust (Löschung) oder Verlust der Integrität und Konsistenz von Daten.
Ersatzlieferung: Bereitstellung von Hardware oder/und Software durch CRUISEHOST oder einen Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung vertraglicher Leistungen.
Gewährleistungsfrist: Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen.
Hardware: Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modellbezeichnung) näher spezifiziert.
Instandhaltung: Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes.
Materialaufwand: Aufwendungen CRUISEHOSTs für den Gebrauch und Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie sonstigen Erzeugnissen im Rahmen der Leistungserbringung.
Nebenkosten: Aufwendungen CRUISEHOSTs, die für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen notwendig sind. Sie sind in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten und sind weder Reise- noch Materialkosten.
Reaktionszeitraum: Zeitraum, innerhalb dessen CRUISEHOST mit den Instandhaltungsarbeiten zu beginnen hat. Sie beginnt mit dem Zugang der Störungsmeldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.
Reisekosten: Aufwendungen CRUISEHOSTs für An- und Abreise zum Ort der vereinbarten Leistung, sofern ungleich zum Dienstsitz, die im Regelfall nicht Bestandteil der Kosten für den Personaleinsatz sind. Aufwendungen können sein: Fahrtkosten, Übernachtungsgeld, Reisenebenkosten etc.
Schriftform: gemäß §§ 126, 126b, 127 BGB.
Schutzrechte: insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte.
Standardsoftware: Software (Programme, Programm-Module, Tools etc.), die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell von CRUISEHOST für den Kunden entwickelt wurde, einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
Vorinstallation: Vorinstallation der (Standard-) Software auf einer bestimmten Hardware vor Auslieferung.
Handbuch: nach Wahl von CRUISEHOST in gedruckter oder elektronischer Form dem Kunden übergebene Beschreibung der jeweils gelieferten Produkte. CRUISEHOST übergibt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version in vertragsmäßig festgelegter Stückzahl. Darüber hinausgehende und/oder aktuellere Versionen sind von dem Kunden immer gesondert anzufordern und zu zahlen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote von CRUISEHOST sind hinsichtlich der Preise, Mengen und Lieferfristen freibleibend, es sei denn, sie sind explizit und schriftlich als bindend gekennzeichnet. Technische Änderungen bleiben nach billigem Ermessen vorbehalten. Die Produktbeschreibungen von CRUISEHOST sind als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zu werten.
Sofern zwischen dem schriftlich geschlossenen Vertrag und der Auftragsbestätigung von CRUISEHOST Abweichungen bestehen, gilt vorrangig der Inhalt der Auftragsbestätigung. Die Regeln über kaufmännische Bestätigungsschreiben gelten sinngemäß.
Ein Vertrag mit CRUISEHOST kann auch dadurch zu Stande kommen, dass CRUISEHOST mit der vom Kunden bestellten Leistungserbringung beginnt.
CRUISEHOST behält sich stets die Prüfung der Solvenz des Kunden vor. CRUISEHOST ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn Insolvenzverfahren eröffnet werden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde binnen fünf Werktagen nach schriftlicher Aufforderung durch CRUISEHOST eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellt.
§ 4 Vergütung
Die Preise für Dienstleistungen und Softwareprodukte von CRUISEHOST bestimmen sich in Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten. Diese können bei CRUISEHOST angefordert werden. CRUISEHOST bleibt es unbenommen, diese auch auf ihren Webseiten www.CRUISEHOST.de für die Kunden bereitzustellen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten samt ihrem Inhalt die Gültigkeit.
CRUISEHOST behält sich vor, bei Service-Verträgen, deren Laufzeit bereits mehr als 12 Monate beträgt, die Preise bzw. Entgelte einmal jährlich um 3% des vertraglich vereinbarten Service-Entgelts zu erhöhen.
§ 5 Tilgung
Leistet der Kunde A-Kontozahlungen, so werden diese nach Maßgabe der §§ 366 Abs. 2 und 367 BGB verbucht. Trifft der Kunde eine abweichende Tilgungsbestimmung, so kann CRUISEHOST die Zahlung zurückweisen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
CRUISEHOST behält sich das Eigentum an den dem Kunden gelieferten (Standard-) Softwareprodukten (soweit sie in Form von Datenträgern wie CDs, CD-Roms, etc., Dongles oder ähnlichem, nebst Installations- und Betriebsanleitungen geliefert wurden) bzw. Hardware bis zur Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis oder/und aus anderen Rechtsgründen vor. Auf Verlangen des Kunden gibt CRUISEHOST Sicherheiten frei, wenn der Wert des Sicherungseigentum die Höhe des im Zeitpunkt des Verlangens bestehenden Saldos um mehr als 20 % übersteigt. Bei Zahlungsrückständen des Kunden gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch CRUISEHOST nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, CRUISEHOST teilt dies ausdrücklich mit.
Der Kunde darf Vorbehaltsware – sofern vertraglich dazu ermächtigt – nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht in Verzug ist veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung gehen auf CRUISEHOST im Wege der Abtretung über. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist, solange er seine Vertragspflichten erfüllt, zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an CRUISEHOST abzuführen.
Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch CRUISEHOST erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Soft-/Hardware. CRUISEHOST behält sich vor, die Verwendung der Software für diesen Fall zu unterbrechen. Unverzüglich nach Begleichung der offenen Forderungen wird CRUISEHOST dem Kunden eine neue Lizenzierungssdatei i. S. v. § 11 AGB zukommen lassen. Andernfalls sind sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien sofort zu löschen. Hardwareteile sind mit Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes auf Kosten des Vertragspartners von diesem an CRUISEHOST zurückzugeben. Der Vertragspartner ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ab Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes mitzuteilen, in welchem Umfang Löschung erfolgte.
§ 7 Verzug
Bei Zahlungsverzug und/oder Stundung sind Zinsen in Höhe von acht Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz geschuldet. Der Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn CRUISEHOST eine höhere oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde CRUISEHOST die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. CRUISEHOST kann stattdessen ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung für jeden solchen Fall eine Kostenpauschale von € 7,50 verlangen. Dem Vertragspartner bleibt die Möglichkeit unbenommen, einen geringeren bzw. keinen Schaden darzulegen.
Ist Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich der Kunde, CRUISEHOST jede Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von CRUISEHOST sind sofort nach deren Zugang zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung, es sei denn die Unrichtigkeit der Rechnung ist offenbar oder erheblich (mehr als 5 % des Auftragvolumens). Die Parteien sind sich einig darüber, dass eine rechtzeitige Einwendung im allgemeinen dann nicht vorliegt, wenn nach Zugang der Rechnung mehr als fünf Werktage verstrichen sind. Die Parteien gehen davon aus, dass Rechnungen, die innerhalb Deutschlands versandt werden, im allgemeinen drei Werktage nach Absendung zugehen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, diese Zugangsvermutung zu widerlegen. Dienstleistungen werden in Zeitabständen, die CRUISEHOST nach billigem Ermessen festlegt, abgerechnet. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der Kunde nicht der Umsatzsteuer unterliegen, hat er seine UID CRUISEHOST mit Auftragserteilung mitzuteilen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, so hat er den aus der Verzögerung resultierenden Zinsschaden nach Maßgabe des oben genannten Verzugszinssatzes zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem erheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von CRUISEHOST wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden i.S.d. § 321 BGB ist CRUISEHOST berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zustellen. Der Kunde gilt – im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung – als mit einem erheblichen Teil des Rechnungsbetrages in Zahlungsverzug, wenn er sich mit zwei fälligen Raten im Rückstand befindet.
§ 8 Abtretungsverbot
Der Kunde darf vorbehaltlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CRUISEHOST an Dritte abtreten.
§ 9 Geltung der DIN-Normen
Entstehen im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zwischen CRUISEHOST und dem Kunden Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-Normen als vereinbart.
§ 10 Hotlinebetreuung
Das Recht auf eine telefonische Hotlinebetreuung erwirbt der Kunde nur durch Abschluss eines entsprechenden Servicevertrages. Ergänzend hierzu gelten die Besonderen Bestimmungen für Serviceverträge von CRUISEHOST.
§ 11 Freischalt- bzw. Lic-Code
Der Kunde erhält von CRUISEHOST einen Zugangscode zur Freischaltung der Software oder/und Inanspruchnahme sonstiger (Dienst-) Leistungen von CRUISEHOST.
§ 12 Schutzrechte
Die Lieferung von lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß bzw. ergänzender gesonderter abzuschließender Vereinbarungen unter den dort genannten Software-Lizenzbedingungen. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den von CRUISEHOST verkauften Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsteilen verbleiben bei CRUISEHOST. Der Kunde haftet CRUISEHOST gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtungen ergeben. In jedem Verletzungsfall kann CRUISEHOST – unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – eine Vertragsstrafe in Höhe von jedenfalls 5 % des Kaufpreises oder/und des Lizenzentgelts für das entsprechende Gesamtprogramm geltend machen, ohne dass ein entstandener Schaden durch CRUISEHOST im einzelnen nachgewiesen werden muss. Sämtliche von CRUISEHOST gelieferten Programme, Software, Handbücher sind urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen schriftlichen Genehmigung von CRUISEHOST. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von CRUISEHOST gelieferte Software geltend und wird die Nutzung der Software hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet CRUISEHOST wie folgt: CRUISEHOST wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder die Software so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzt, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entspricht oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Nutzung der Software gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies CRUISEHOST zu angemessenen Bedingungen nicht, hat CRUISEHOST die Software gegen Erstattung des vom Kunden zu entrichteten Preises abzüglich eines die Zeit der Nutzung der Software berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Software an CRUISEHOST zurückzugeben. Voraussetzungen für die Haftung von CRUISEHOST sind, dass der Kunde CRUISEHOST von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, entweder CRUISEHOST überlässt oder nur im Einvernehmen mit CRUISEHOST führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene, notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten von CRUISEHOST. Stellt der Kunde die Nutzung der Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen CRUISEHOST ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 13 Speicherung von Geschäftsdaten, Geheimhaltung
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der CRUISEHOST mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde gestattet die Verarbeitung der CRUISEHOST im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass CRUISEHOST die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von CRUISEHOST auch innerhalb der CRUISEHOST verwendet. Die Rechnung (bzw. der Lieferschein) gilt insofern und insbesondere als Benachrichtigung im Sinne der §§ 19a, 33 Bundesdatenschutzgesetz.
Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die CRUISEHOST im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 14 Lieferung
Liefertermine oder -fristen sind grundsätzlich freibleibend. Ein verbindlicher Liefertermin gilt im Zweifel als vereinbart, wenn der Kaufschein den Vermerk ‚fix‘, ‚präzis‘, ‚genau‘ oder ’spätestens‘ enthält. Als allgemeine Zweifelsfallsregelung gilt: Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichem Leistungsvermögen der CRUISEHOST vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener und unverschuldeter Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei CRUISEHOST oder beim Hersteller oder dessen Unterlieferanten eintreten, sofern diese Umstände CRUISEHOST die Lieferung zur vereinbarten Zeit unzumutbar machen. Sollte CRUISEHOST mit der Lieferung mehr als 2 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerung länger als 2 Wochen dauert, ist auch CRUISEHOST berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Hierüber ist der Kunde unverzüglich zu informieren, die Gegenleistung ist zurück zu erstatten, soweit von dem Kunden bereits erbracht.
Bei Software-Entwicklungen oder Ergänzungen verlängern sich diese Zeiten auf jeweils 6 Wochen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die CRUISEHOST die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, aber auch fehlende Mitwirkung des Kunden usw., auch wenn sie beim Lieferanten von CRUISEHOST oder deren Unterlieferanten eintreten, hat CRUISEHOST auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen CRUISEHOST ferner, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
CRUISEHOST ist berechtigt, abweichende von der Bestellung des Kunden im handels- bzw. verkehrsüblichen Umfang geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit die Änderung und/oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von CRUISEHOST setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. CRUISEHOST ist zu Teillieferungen und Teilleistungen und deren Fakturierung jederzeit berechtigt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist CRUISEHOST berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 15 Haftungsausschluss oder/und Haftungsbeschränkung
Die Haftung von CRUISEHOST für fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflichten) und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Zuvorstehendes gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungs- oder/und Verrichtungsgehilfen von CRUISEHOST.
§ 16 Verweisung an die Haftpflichtversicherung
CRUISEHOST unterhält eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, für die CRUISEHOST nach vorstehenden Grundsätzen einzustehen hat. Weist der Kunde einen solchen Schaden nach, so wird CRUISEHOST zur Befriedigung der Schadensersatzansprüche des Kunden ihren Deckungsanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung an den Kunden erfüllungshalber abtreten. Solange der Kunde die Haftpflichtversicherung der CRUISEHOST nicht gerichtlich in Anspruch genommen hat, kommt eine Haftung von CRUISEHOST nicht in Betracht. Dies gilt nicht, wenn die Verweisung auf die Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung den Kunden mit unzumutbaren Kosten und/oder Risiken belasten würde. In diesem Falle haftet CRUISEHOST unmittelbar auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
§ 17 Klage- und Ausschlußfrist
Wird ein Schadensersatzanspruch nicht binnen drei Monaten – beginnend mit der endgültigen Ablehnung der Schadensersatzleistung durch CRUISEHOST – gerichtlich geltend gemacht, so verfällt er. In den Fällen der Verweisung an die Haftpflichtversicherung beginnt die Verfallsfrist erst dann zu laufen, wenn die Haftpflichtversicherung erfolglos gerichtlich in Anspruch genommen wurde.
§ 18 Allgemeine Rüge- und Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, CRUISEHOST erkennbare Mängel, Schäden und/oder Störungen unverzüglich schriftlich anzeigen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine unverzügliche Anzeige regelmäßig dann nicht vorliegt, wenn zwischen der Entdeckung des Mangels, des Schadens und/oder der Störung und dem Eingang der Anzeige mehr als drei Werktage vergangen sind. Die Anzeigeobliegenheit gilt nicht, soweit der Mangel, der Schaden und/oder die Störung für CRUISEHOST offenkundig ist.
Erhält der Kunde Kenntnis von Umständen, die zumindest den Verdacht eines unberechtigten Zugriffs Dritter auf die Server von CRUISEHOST begründen, so ist dies unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige schuldhaft, so ist er CRUISEHOST zum Ersatz des daraus entstehenden, typischerweise vorhersehbaren Schadens verpflichtet. Soweit CRUISEHOST infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, eine Minderung des Nutzungsentgelts und/oder Schadens- und/oder Aufwendungsersatz zu verlangen und/oder ohne Bestimmung einer angemessenen Frist außerordentlich zu kündigen.
§ 19 Datenverlust
Bei Verlust von Daten haftet CRUISEHOST nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung (regelmäßige und gefahrentsprechende Anfertigung von Sicherungskopien) durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von CRUISEHOST tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
§ 20 Gewährleistungsausschluss
Der Kunde bestätigt im Falle des Erwerbs gebrauchter Sachen, dass die gelieferte Ware bei Übergabe an ihn in einwandfreiem Zustand war.
Bei Eintritt eines Gewährleistungsfalles – Sach-/Rechtsmangel oder/und Fehlen zugesicherter Eigenschaft(en) – steht CRUISEHOST nach eigenem Ermessen das Recht zur Nachbesserung oder/und Ersatzlieferung zu. Das Recht des Kunden, nach fruchtlosem Ablauf der Nachbesserungsfrist, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Minderung zu verlangen, bleibt unberührt.
Für Leistungen der CRUISEHOST oder ihrer (Handels-) Vertreter, die ausdrücklich als ‚Gefälligkeit‘, ‚ohne Berechnung‘ oder ähnlich bezeichnet sind, bzw. den Umständen nach nur als eine solche Leistung aufgefasst werden konnten, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Die Haftung für Gefälligkeiten richtet sich nach §§ 521, 599 BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung.
§ 21 Transportschäden
Der Kunde muss eventuelle Transportschäden unverzüglich und schriftlich dem Transporteur melden und CRUISEHOST eine Kopie des Schriftverkehrs zuschicken.
Sofern nicht anders vereinbart, ist CRUISEHOST berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie die eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche von CRUISEHOST kann der Kunde nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen und/oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ihm steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sei es nach § 273 BGB, sei es nach § 369 HGB, nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zum einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.
Besteht seitens des Kunden Verzug aufgrund einer fälligen Leistung, die CRUISEHOST zur Erfüllung einfordern kann, so besteht mit Eintritt des Verzuges ein Zurückbehaltungsrecht von CRUISEHOST, auch ohne dies bezogene ausdrückliche Einrede. Soweit der Kunde die gesetzlich mögliche Sicherheit leistet, gilt die Einrede als nicht erhoben.
§ 23 Änderungsvorbehalt
CRUISEHOST behält sich handelsübliche Änderungen der von ihr geschuldeten Leistungen vor. Nicht handelsübliche Änderungen sind zulässig, wenn sie für den Vertragspartner höherwertig sind. Änderungen werden jedenfalls nur in einem Umfang erfolgen, der unter Berücksichtigung der Interessen von CRUISEHOST für den Kunden zumutbar ist.
§ 24 Werbung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von CRUISEHOST im Hinblick auf Produkte oder/und Dienstleistungen oder/und andere Informationen kontaktiert zu werden, sofern davon auszugehen ist, dass diese Kontaktaufnahme dem mutmaßlichen Interesse des Kunden entspricht.
§ 25 Schriftform- und Vollständigkeitsklausel
Änderungen und/oder Ergänzungen der Verträge sollen in schriftlicher Form erfolgen.
§ 26 Wechsel des Vertragspartners
CRUISEHOST behält sich vor, die Rechte und Pflichten aus Dauerschuldverhältnissen mit dem Kunden auf einen Dritten zu übertragen. Macht CRUISEHOST hiervon Gebrauch, so steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie nach Rechtsausübung durch CRUISEHOST und mittels eingeschriebenem Brief erfolgt.
§ 27 Leistungen aus dem CRUISEXCHANGE
Shop
Shop "takeover" :
CRUISEHOST stellt hier Produkte (Reisen) von 3. dar,
die als Kreuzfahrtpakete bezeichnet werden. Diese umfassen in der Regel weitere Leistungen als die reine Kreuzfahrt. Solche Produkte sind im CRUISEHOST Standardvertrag nicht geregelt. Bei den
Angeboten im CRUISEXCHANGE Shop stellt CRUISEHOST teilweise kostenpflichtige sowie kostenlose Produkte zur Verfügung. Grundsätzlich hat Vertragsnehmer, der Produkte aus dem CRUISEXCHANGE
abonniert, keinen Anspruch auf kostenlose Produkte, CRUISEHOST behält sich vor, diese Produkte jederzeit auch ohne Grund aus dem CRUISEHOST Shop zu entfernen und das damit verbundene
Abonnement zu stornieren.
Kostenpflichtige Produkte aus dem CRUISEHOST Shop verbleiben bei Vertragsnehmer, solange das Abonnement gilt. CRUISEHOST kann keinerzeit dafür garantieren, dass diese Produkte eine längere
Laufzeit als das Abonnement haben werden.
CRUISEHOST ist bei allen Angeboten im CRUISEXCHANGE Shop auf die Lieferung von Daten seitens der Reiseveranstalter/Reederei angewiesen und kann daher Umfang und Menge der angebotenen
Kreuzfahrtpakete nicht bestimmen oder garantieren.
§ 28 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Eschborn. Dies gilt auch für die Schuld des Kunden.
§ 29 Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Frankfurt. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. CRUISEHOST ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden bzw. vor den Gerichten zu klagen, die gesetzlich vorgesehenen sind. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet deutsches Recht mit Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.